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   BAG, 09.04.1986 - 4 AZR 171/85   

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https://dejure.org/1986,10932
BAG, 09.04.1986 - 4 AZR 171/85 (https://dejure.org/1986,10932)
BAG, Entscheidung vom 09.04.1986 - 4 AZR 171/85 (https://dejure.org/1986,10932)
BAG, Entscheidung vom 09. April 1986 - 4 AZR 171/85 (https://dejure.org/1986,10932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mehraufwandsabgeltung - Tarifvertrag für das wärme-, kälte- und schallschutztechnische Gewerbe (Isoliergewerbe) - Staffelung nach Entfernung der Wohnung von der Arbeitsstelle - Fahrtkostenersatz für Kraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 09.04.1986 - 4 AZR 171/85
    Diese Auslegung entspricht auch dem Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 09.04.1986 - 4 AZR 171/85
    Nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelungen (BAG 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) ist danach Mehraufwandsabgeltung nur für Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zu der Bau- oder Arbeitsstelle zu zahlen, an der die Arbeitszeit des Klägers beginnt.
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 09.04.1986 - 4 AZR 171/85
    Wenn die Besonderheiten des Abschnitts V TV Isoliergewerbe zum Anspruch auf Mehraufwandsabgeltung zu einer anderen Auslegung des Begriffs der "Bau- oder Arbeitsstelle" als bei § 7 Nr. 3.2 BRTV-Bau zwingen, läßt sich dies mit der Senatsentscheidung vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - (AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) rechtfertigen.
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